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Workshop «Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation»
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| Ein europäisches Unikum |
Seit 35 Jahren bemüht sich die Schweizerische Lauterkeitskommission
um Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Und in ihrer
Form ist sie sogar ein europäisches Unikum.
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Die Arbeit der 1966 von der Schweizer Werbung ins Leben gerufenen
Lauterkeitskommission (LK) ist mit der eines Gerichtes vergleichbar.
Und deren Präsidentin, Doris Leuthard, ist Juristin. Die Nationalrätin
aus dem Kanton Aargau eröffnete den Workshop mit grundlegenden
Ausführungen über Zweck und Struktur der Kommission. Sie
sei, meinte die Anwältin nicht ohne Stolz, ein europäisches
Unikum, weil sie im Gegensatz zu ähnlichen Institutionen in anderen
Ländern bei ihrer Arbeit nicht bloss Branchenrichtlinien, sondern
Gesetze des Privat- und des öffentlichen Rechts als Massstab
ansetzt. Die LK ist demnach nicht ein Selbstregulierungs-, sondern
ein Selbstkontrollorgan.
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Massstab:
Der Durchschnitts-
konsument
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Die Lauterkeitskommission ist ein paritätisch zusammengesetztes
Gremium, an welchem Vertreter der Werbung, der Medien und der Konsumenten
partizipieren. Dies vor allem deshalb, weil sich die Werbung in
erster Linie an Letztere, eben die Konsumenten, richtet. Sie sind
es denn auch, die sich in der Regel von unlauterer Werbung betroffen
fühlen und auch die Möglichkeit haben, unentgeltlich Beschwerde
bei der LK zu erheben. Alexander Brunner, Oberrichter und Vorsitzender
der 2. Kammer der LK ging auf das Leitbild des Konsumenten ein.
Der grösste Teil der Klagen an die LK stammen aus dem «Spannungsfeld»
Werbetreibender und Konsument. Immer wieder taucht bei der Beurteilung
von Beschwerden aus der Bevölkerung die Frage auf: «Wie
kommt die kritisierte Werbung beim Durchschnittskäufer an,
wie beurteilt er die strittige Anzeige oder das Mailing?»
Brunner erläuterte diesen Fragenkomplex anhand des normativen
Prinzips: Der sogenannte Durchschnittskäufer ist 1. durchschnittlich
informiert und aufgeklärt, er nimmt 2. die Information mit
konzentrierter Aufmerksamkeit wahr und stellt sie 3. in einen vernünftigen
Zusammenhang. Erst wenn ein dermassen definierter Konsument als
Massstab herbeigezogen wird, kann eine Beschwerde auch wirklich
beurteilt werden.
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E-Mails:
Reine Belästigung
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Seit kurzem spielen im Lauterkeitsrecht zunehmend E-Mails eine Rolle:
Immer häufiger hat sich der Internetnutzer mit Botschaften zu
beschäftigen, die seinen Computer förmlich überschwemmen.
Mischa Senn, Prorektor der Hochschule für Gestaltung und Kunst
in Zürich und Fachexperte der LK zeigte, wie ungeliebt solche
elektronische Mailings sind. Eine Studie in Deutschland hat ergeben,
dass 93 % der Befragten sich von E-Mails zu Werbezwecken belästigt
fühlen. Die E-Mail-Schwemme hat zusätzlich auch eine volkswirtschaftliche
Komponente: Gemäss einer Schätzung gehen infolge Manipulation
mit E-Mails und der damit verbundenen Vereitelung der eigentlichen
Arbeitsleistung weltweit pro Jahr 15 Milliarden Franken verloren.
Und angesichts der Zunahme dieser Mails ist auch bei der LK mit einer
Flut von Klagen zu rechnen, denn E-Mails unterliegen sehr wohl den
Richtlinien der Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation, respektive
dem UWG und anderen Gesetzen.
Den Abschluss dieser ebenso interessanten wie anspruchsvollen Tagung
bildete die Behandlung der grenzüberschreitenden unlauteren Werbung.
Guido Sutter Leiter Recht des Staatssekretariates für
Wirtschaft, seco erklärte, wann und von wem eine beanstandete
Kampagne, die in einem Land konzipiert, aber in einem anderen Land
zum Einsatz kommt, rechtlich behandelt wird. Die Schweiz hält
sich da beispielsweise an das Auswirkungsprinzip. Für sie ist
also das Recht jenes Landes anzuwenden, in welchem die Werbung wirken
soll. Anders sehen das die Briten: Für sie gilt das Herkunftsprinzip.
Wenn also eine Werbung eine Schweizer Adresse aufweist, muss sich
ihrer Meinung nach die Schweizer Instanz, im konkreten Fall also die
Schweizerische Lauterkeitskommission, damit befassen. Ein Umstand,
der zu erheblichen Diskussionen und aufgrund der zunehmenden Fälle
im grenzüberschreitenden Kontext auch zu mehr Arbeitsbelastung
der drei Kammern der LK führt.
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Auskunft:
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Piero Schäfer, Beauftragter für Kommunikation der
Schweizerischen Lauterkeitskommission,
Tel 044 267 66 55, E-Mail: pieroschaefer@pieroschaefer.ch
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