Nachdem die Lauterkeitskommission vor zwei Jahren mit
Öffentlichkeitsarbeit begonnen hatte, manifestiert sich
bei den Medien ein zunehmendes Interesse für Themen der
Lauterkeit.
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Die Öffentlichkeitsarbeit der Lauterkeitskommission hat bei den
Medien generell ein verstärktes Bedürfnis nach Information
hervorgerufen. Auf besonders reges Interesse stiess zu Beginn des
Jahres 2002 bei Presse und Radios die gerichtliche Auseinandersetzung
mit einem Zürcher Unternehmer, der sich von der Lauterkeitskommission
in seiner Persönlichkeit verletzt gefühlt und deshalb Klage
gegen dieselbe erhoben hatte. Ohne Erfolg freilich: Der Kläger
zog sein Begehren sowohl vor dem Einzelrichter als auch vor dem EDI
zurück, wo er eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht hatte.
Obschon sich die Pressestelle
auf Grund dieses Gerichtsfalles publizistisch vorübergehend (bezüglich
Veröffentlichung von Fällen aus der Praxis der LK) zurückgehalten
hat, ist gleichwohl eine deutliche Zunahme an Medienkontakten zu registrieren.
Die Berichterstattung über einige konkrete Fälle im Jahr
zuvor hat diverse Redaktionen zunehmend auf die Thematik der Lauterkeit
aufmerksam gemacht. Vor allem Medien aus der Romandie aber auch Radios,
private und DRS 1 sowie ausländische TV-Sender (z.B BBC) haben
sich nach der Arbeit der LK und deren Vorgehen erkundigt. Bei der
Berichterstattung stehen jeweils spezifische Anliegen wie etwa Mailings
mit Gewinnversprechungen oder die Aufforderung zur Eintragung in obskure
Register im Vordergrund. Die JournalistInnen verfassen Artikel zu
solch konkreten Themen und lassen sich dann bei der Pressestelle über
Fälle in der Praxis informieren, was gelegentlich allerdings
zu schwierigen Situationen führen kann, da die LK erst dann über
Entscheide berichten kann, wenn die Rekursfrist abgelaufen ist.
Die
aktivere Kommunikation der Lauterkeitskommission bewirkt nicht nur
eine Zunahme der Beschwerden, sondern auch des allgemeinen medialen
Interesses. Im Durchschnitt wird die Pressestelle pro Woche ein bis
zwei Mal kontaktiert.
Der Tätigkeitsbericht 2002 kann unter «Tätigkeitsbericht»
als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt oder unter «Dokumentation»
für Fr. 3.- bestellt werden.
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