|
Dank der Hellseherin Sofia Dora wird alles gut, so die Botschaft
in Mailings, die von der Schweiz aus nach Frankreich und England
versandt wurden. Das Urteil der Schweizerischen Lauterkeitskommission:
Unlautere und leere Werbeversprechen von einer Person,
die gar nicht existiert.
«Sie sind der/die Auserwählte», jubiliert Sofia
Dora, ausgezeichnet mit der Goldenen Pyramide 2000 des Internationalen
Festivals der Hellseher, in ihren umfangreichen Mailings, die sie
von Lausanne aus in Frankreich oder England streute. Viel verspricht
die freundlich dreinblickende Dame, wahlweise Geld, Erfolg, Glück
oder bei Bedarf auch gute Prüfungsergebnisse. Sozusagen den
Himmel auf Erden (Ansicht).
Als klarer Beweis
ihrer Fähigkeiten wartet mitunter auch ein ansehnlicher Check
auf den glücklichen Empfänger, den es lediglich einzulösen
gilt. Alles was es zum grossen Gewinn und sprudelndem Geldsegen
noch braucht, ist eine Rückmeldung sowie die Überweisung
von 40 bis 80 Franken für die angepriesene astrologische Hellseher-Studie
und die ultimative persönliche Lotterie-Siegesnummer. Dabei
fordert Dora: Be quick! Es gilt, keinen Moment zu verlieren. Denn
wer nach magischen 13 Tagen noch nicht geantwortet hat, der hat
das Glück verspielt.
Mit der Einbezahlung
der Summe findet dieses allerdings so oder so sein Ende: Eine Sofia
Dora gibt es nicht (da eine fiktive Person), den versprochenen Riesencheck
auch nicht, und ein allfälliger Glückssegen dürfte
ebenfalls auf andere Quellen zurückzuführen sein. Dafür
kommt die Erkenntnis, dass das Vertrauen und die Hoffnungen von
Menschen missbraucht wurden. Ein Vorgehen, das unlauter ist, wie
die Dritte Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission befand.
Insbesondere widerspricht der Auftritt der Unternehmung unter der
Bezeichnung «Sofia Dora» den Vorschriften über
die Firmen-Gebrauchspflicht: Es muss mit der Firmenbezeichnung geworben
werden und es dürfen keine tatsächlichen oder fiktiven
Einzelpersonen vorgeschoben werden. Über die Begleichung des
in der Werbung teilweise vorhandenen unbedingten Zahlungsversprechens
müsste der schweizerische Zivilrichter befinden. Auch in den
Empfängerländern Frankreich und England verletzen die
Mailings von «Sofia Dora» diverse Regeln betreffend
der Lauterkeit in der (Direkt-)Werbung, die somit unlauter und zu
unterlassen sind. Die «Firma» hinter «Sofia Dora»
hat den Beschluss der Schweizerischen Lauterkeitskommission ignoriert.
Deshalb ist die Publikation des Beschlusses verfügt worden.
Jede Person ist befugt und legitimiert, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu beanstanden.
Tel. 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch, www.lauterkeit.ch
Zurück |