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Die Firma Pro Vitalis AG , Seestrasse 101, 6052 Hergiswil, schreibt Reisen als Gewinn aus, wobei eine Reservationsgebühr von CHF 77.– erhoben wird, wenn die gewonnene Reise angetreten wird. Damit verstösst die Pro Vitalis AG gegen den Grundsatz Nr. 3.9, da der Gewinn mit einem vermögensrechtlichen Einsatz verbunden ist. Trotz Aufforderung durch die Lauterkeitskommission mittels Beschluss der Dritten Kammer vom 22. Juni 2004 (eröffnet am 5. Juli 2004), diese Art des Gewinnspiels nicht mehr durchzuführen, hat die Firma Pro Vitalis AG an dieser unlauteren Praxis festgehalten.
Jede Person ist befugt und legitimiert, Werbung und kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission zu beanstanden.
Tel. 044 211 79 22, info@lauterkeit.ch, www.lauterkeit.ch
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